ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

Sales Activity Group GmbH, Lerchentalstrasse 27, 9016 St.Gallen

I. Vertragsgegenstand

Die Sales Activity Group GmbH (nachfolgend „SAG“ genannt) bietet dem Kunden Dienstleistungen in den drei Modulen „beraten“, „bilden“ und „umsetzen“ nach näherer Umschreibung in der separaten Projektvereinbarung / Auftragsbestätigung an.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der SAG und dem Kunden zusammen mit der Projektvereinbarung / Auftragsbestätigung für das laufende und für alle zukünftigen Projekte, wobei im Falle von Widersprüchen die Projektvereinbarung / Auftragsbestätigung den AGB vorgeht. Die AGB gelten mit der Gegenzeichnung der Projektvereinbarung / Auftragsbestätigung als gelesen und akzeptiert.

II. Allgemeine Bestimmungen für alle Dienstleistungsmodule

1. Vergütung und Preise

Die vom Kunden geschuldete Entschädigung für die Dienstleistungen der SAG bemisst sich grundsätzlich für alle Bemühungen nach Zeitaufwand, und zwar zu den Stundenansätzen gemäss der Liste im Anhang zu dieser Vereinbarung oder einer dem Kunden vorgängig zur Kenntnis gebrachten revidierten Fassung dieser Liste, es sei denn, dass in der Projektvereinbarung / Auftragsbestätigung oder einer dort allenfalls referenzierten Dienstleistungspreisliste etwas anderes vereinbart worden ist.

Alle Preise verstehen sich rein netto, exklusive MWST.

2. Vorschusszahlungen

Die SAG behält sich das Recht vor, jederzeit eine Vorschusszahlung auf die nach der Projektvereinbarung / Auftragsbestätigung geschuldete Vergütung zu verlangen. Leistet der Kunde die Vorschusszahlung nicht, kann die SAG den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und die bereits angefallenen Kosten in Rechnung stellen. Gleiches gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn der Kunde oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.

3. Zahlungen

Ergibt sich aus der Projektvereinbarung / Auftragsbestätigung nichts anderes, sind die Rechnungen der SAG innert 10 Tagen rein netto, ohne Skonto oder andere Abzüge zur freien Verfügung der SAG an deren Domizil zahlbar. Die Zurückhaltung oder die Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen oder die Verrechnung von Gegenforderungen ist nicht gestattet. Werden die Zahlungsfristen überschritten, verrechnet die SAG einen Verzugszins von 7 % (zusätzlicher Schadenersatz vorbehalten).

4. Haftung der SAG und Versicherung

Die Haftung der SAG und ihrer Hilfspersonen bei Vertragsverletzung ist auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (Art. 100 Abs. 1 OR). Die SAG haftet nicht auf Schadenersatz für indirekte und Mangelfolgeschäden (inkl. entgangenem Gewinn, Vertragsstrafen gegenüber Dritten, Produktionsstillstand, etc.). Die SAG garantiert dem Kunden keine Mindestumsätze bzw. -verkaufszahlen und sie haftet nicht im Falle des Nichterreichens von betrieblich-quantitativen Zielen des Kunden.

Stellt der Kunde der SAG zur Dienstleistungserbringung Material zur Verfügung, ist die Sach- und Haftpflichtversicherung alleinige Sache des Kunden. Die SAG haftet nicht für Materialschäden, Folgeschäden, Diebstahl, etc.

5. Höhere Gewalt

Kann die SAG trotz aller Sorgfalt auf Grund von höherer Gewalt wie z.B. Elementar­ereignissen, kriegerischen Ereignissen, Streiks, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen oder kriminellen Angriffe auf die Systeme von Dritten (Hacker), usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben bzw. der Vertrag entsprechend angepasst.

6. Geistiges Eigentum

Die SAG behält das geistige Eigentum und alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen von ihr erstellten Unterlagen und Konzepten. Unterlagen und Konzepte dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung der SAG weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

7. Vertragsdauer, Kündigung

Die vorliegende AGB werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können vorbehältlich einer abweichenden Regelung in der Projektvereinbarung / Auftragsbestätigung oder in dieser Vereinbarung (Ziff. 2 vorstehend u.a.) von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 90 Tagen schriftlich auf beliebigen Termin gekündigt werden (gilt gemäss Projektvereinbarung / Auftragsbestätigung eine längere Kündigungsfrist oder eine feste Vertragsdauer, so gelangte diese längere Kündigungsfrist auch auf den vorliegenden AGB zur Anwendung bzw. es gilt diese feste Vertragsdauer auch für den vorliegenden AGB).

Sieht die Projektvereinbarung / Auftragsbestätigung die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung vor, gilt diese Möglichkeit analog auch für die vorliegenden AGB.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche die Dienstleistungserbringung betreffenden Informationen und Dokumente im Sinne eines Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses streng vertraulich zu behandeln und Dritten in keiner Art und Weise zugänglich zu machen und mit gleicher Sorgfalt zu verwahren, welche sie für die Verwahrung von eigenen, vertraulichen Dokumenten aufbringen. Diese Geheimhaltungsvereinbarung ist nicht anwendbar auf Informationen, die bereits offenkundig sind, von Dritten auf gesetzlich zulässige Weise zugänglich gemacht werden oder die bereits vorher im Besitz einer Partei waren.

Vertraut der Kunde der SAG personenbezogene Daten an, sichert er der SAG gleichzeitig zu, dass diese Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung erhoben und gespeichert worden sind und ermächtigt die SAG, die Daten zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.

9. Kundenreferenzen

Der Kunde ermächtigt die SAG ausdrücklich, ihn zu Referenz- und Werbezwecken gegenüber Dritten und dem Publikum als Kunden der SAG zu identifizieren.

10. Gegenseitiges Mitarbeiterabwerbeverbot und Konventionalstrafe

Die Parteien sichern sich während der gesamten Dauer der AGB und während 12 Monaten danach gegenseitig zu, keine Mitarbeiter der anderen Partei unmittelbar oder mittelbar abzuwerben, anzustellen oder sonst wie zu beschäftigen. Bei einer Verletzung dieses Abwerbeverbotes schuldet die verletzende Vertragspartei der anderen Partei eine Konventionalstrafe von CHF 30’000.– pro Mitarbeiter. Die Zahlung der Konventionalstrafe entbindet nicht von der weiteren Unterlassungspflicht. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt in jedem Fall vorbehalten.

Tritt der Kunde vor einer gegen diese AGB verstossenden Anstellung oder Beschäftigung eines Mitarbeiters der SAG mit dem Wunsch an die SAG heran, einen einzelnen Mitarbeiter der SAG anstellen oder sonstwie beschäftigen zu dürfen, prüft die SAG diesen Wunsch und versucht dem Kunden so weit als möglich entgegen zu kommen. Die Konventionalstrafe gemäss Ziff. 10 diesen AGB gilt in jedem Fall bis zu einem ausdrücklichen schriftlichen und rechtsgültig unterzeichneten Verzicht der SAG auf das vereinbarte Mitarbeiterabwerbeverbot und die Konventionalstrafe.

11. Stornierung eines Auftrags / Annullierung bestätigter Aufträge

Die Annullierung eines vereinbarten Auftrages ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt.

Annulliert der Kunden einen Auftrag vor seiner vertragsgemässen Erfüllung oder kürzt dessen Umfang wesentlich, hat der Kunde die SAG für die geleistete Arbeit und die entstandenen Umtriebe vollumfänglich zu entschädigen.

Wird gebuchtes Personal bis 14 Tage vor Einsatzbeginn durch den Kunden storniert, so werden 50% der Personalkosten fällig. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, werden 100% der vereinbarten Personalkosten fällig.

12. Die Rechte und Pflichten aus diesen AGB und allen gegenwärtigen und zukünftigen Projektvereinbarungen / Auftragsbestätigungen mit dem Kunden dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei weder ganz noch teilweise abgetreten oder sonstwie auf Dritte übertragen werden.

Die vorliegenden AGB und allen gegenwärtigen und zukünftigen Projektvereinbarungen / Auftragsbestätigungen mit dem Kunden verpflichten und berechtigen auch allfällige Rechtsnachfolger einer Partei.

13. Sollte sich eine Bestimmung der AGB und/oder einer gegenwärtigen und zukünftigen Projektvereinbarung / Auftragsbestätigungen mit dem Kunden als ungültig oder undurchführbar erweisen, so berührt dies die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Vertragsbestimmungen bzw. Verträge nicht. Soweit möglich wird die ungültige bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine gleichwertige, gültige und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.

14. Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB und zu allen gegenwärtigen und zukünftigen Projektvereinbarung / Auftragsbestätigung mit dem Kunden bedürfen der Schriftform, inkl. Abweichungen von der hiermit vorbehaltenen Schriftform.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen der SAG und dem Kunden erwachsenen Verbindlichkeiten ist ausschliesslich der Sitz der SAG in CH-9000 St.Gallen. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des gesamten internationalen Privatrechts.